Basisgesetze Einsatzrecht 2012
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Die Gesetzessammlung 'Basisgesetze Einsatzrecht' aus der Reihe SCHNELL INFORMIERT konzentriert sich auf die für die Bundespolizei wichtigsten einsatzrechtlichen Vorschriften. Die 'Basisgesetze Einsatzrecht' • liefern das für die rechtliche Bewertung und Beurteilung bundespolizeilicher Lagen erforderliche Regelwerk, • enthalten alle einsatzrechtlichen Vorschriften, die in der Basisausbildung und im Grundstudium des Diplomstudiengangs der Anwärter des gehobenen Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei behandelt werden, • umfassen weitestgehend die einsatzrechtlichen Bestimmungen, die im 1. Dienstjahr Gegenstand der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei sind, insbesondere die Fächer Einsatzrecht (ER), Einsatzlehre (EL), Kriminalistik (KRI) und Polizeidienstkunde (PDK) werden abgedeckt, • umfassen weitestgehend die rechtlichen Bestimmungen für den begrenzten Praxisaufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (§ 30 Abs. 5–11 BPolLV), • sind unkommentiert und daher zulässiges Hilfsmittel in (Hochschul-) Prüfungen, • sind dank ihres kompakten Formats zur Mitnahme in den Einsatz wie in Lehrveranstaltungen bestens geeignet. Die Textsammlung enthält folgende Gesetze und Verordnungen: Grundgesetz – Auszug Bundespolizeigesetz (BPolG) Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV) Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministers des Innern zum Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwVwV-BMI) Strafgesetzbuch (StGB) – Auszug Strafprozessordnung (StPO) – Auszug Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) – Auszug Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) – Auszug Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – Auszug Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes – Auszug