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Schutz der Grundrechte in Medizin und Biologie durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
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Der wissenschaftliche Fortschritt im Bereich der Biomedizin wird die Gesellschaft bei der ethischen und rechtlichen Bewertung „neuartiger“ Behandlungsmethoden und Technikverfahren immer wieder aufs Neue herausfordern. Die Auseinandersetzung mit den bestehenden rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Menschenrechte in diesem Bereich ist damit stets aktuell und von besonderer Bedeutung. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union beinhaltet neben dem Übereinkommen zur Biomedizin des Europarates spezielle europäische Regelungen auf diesem Gebiet. Die vorliegende Abhandlung beleuchtet die Reichweite des Menschenrechtsschutzes dieser Regelungswerke im Hinblick auf aktuelle medizinethische Problembereiche.
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2011
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