SGB II und III - Grundsicherung für Arbeitsuchende und Arbeitsförderung
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Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. April 2012 die arbeitsmarktpolitischen Instrumente grundlegend reformiert. Das Gesetz bringt zahlreiche Änderungen für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und im Recht der Arbeitsförderung (SGB III) mit sich. Mit den inhaltlichen Änderungen geht eine grundlegende Neuordnung des Dritten bis Sechsten Kapitels des SGB III einher, das durch die Umstrukturierung ein völlig neues Gesicht erhält. Im Gesetzestext sind alle Änderungen farblich hervorgehoben. Einführend werden die Neuerungen übersichtlich dargestellt. Damit erleichtert das Buch dem Praktiker den Übergang vom alten zum neuen Recht und eignet sich für jeden, der sich schnell in die neue Rechtslage einarbeiten muss.