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Stiftungen und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen

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Bildung und Teilhabe gehören zum Existenzminimum. Das legte das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil zu den Hartz IV-Sätzen im Februar 2010 fest. Der Gesetzgeber reagierte und verabschiedete das „Bildungs- und Teilhabepaket“. Um mehr Chancengerechtigkeit zu erreichen, erhalten junge Menschen nun materielle Leistungen. Auch zivilgesellschaftliche Akteure fördern Bildung und Teilhabe – darunter zahlreiche Stiftungen, die mit ihren Angeboten die Chancen von Kindern und Jugendlichen verbessern wollen. Die Studie geht deshalb den Fragen nach: Inwiefern können Stiftungen und staatliche Einrichtungen kooperieren? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was können Staat und Stiftungen voneinander lernen? Auf Grundlage einer großen Stiftungsumfrage und von Interviews mit Experten wurden sechs Empfehlungen an Stiftungen und Politik für das weitere Vorgehen erarbeitet.

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2012

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