Der Fall Otto Brüggemann
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Im Oktober 1635 startete die „Gottorfer Gesandtschaft“ unter Leitung des Juristen Philipp Crusius und des Hamburger Kaufmanns Otto Brüggemann zu einer Mission, durch die der Gottorfer Herzog Friedrich III. über Russland enge Handelsbeziehungen mit Persien anknüpfen wollte. Anfang August 1639 kehrte das , Comitat’ nach Gottorf zurück. Die aus Sicht d. heut. Hg. erfolgreiche Mission galt als Fehlschlag und die Alleinschuld dafür wurde bei Otto Brüggemann ge-sucht, der wegen angeblich begangener beispielloser , Kapi-talverbrechen’ am 5.5.1640 in Gottorf hingerichtet wurde. Den Prozess ins Rollen gebracht hatte der , Secretarius’ der Got-torfer Gesandtschaft, der renommierte Gelehrte Adam Olea-rius: Dessen zunächst harmlose Verläumdungsklage gegen Brüggemann rund fünf Monate nach Rückkehr der Gottdorfer Gesandtschaft mündete in ein Strafverfahren, an dessen Ende das Todesurteil gegen den Hamburger Kaufmann stand. 1647 veröffentlichte Olearius ein bedeutendes, rund 600seitiges Werk über jene , Orientalische Reise’ und rechtfertigte da-rin die Hinrichtung Brüggemanns. Was Olearius dabei nicht deutlich machte: Er war der Schwager des ranghöheren Ge-sandten, Philipp Crusius, der in dem ausschließlich gegen Brüggemann geführten Verfahren und in Olearius’ Buch von jeder (Mit-)Schuld freigesprochen wurde. In dieser Publikation wird versucht, nahezu ausschließlich auf Olearius gestützt die Rolle des hingerichteten Hamburger Kaufmanns Otto Brüggemann während der , Orientalischen Reise’ kritisch zu hinterfragen; in der Hoffnung, dass mehr als 370 Jahre nach Vollstreckung des Todesurteils (glaubwürdi-ge!) Belege aufgefunden und bekannt werden, die die hier ver-tretene Sicht der damaligen Vorgänge entweder bestätigen – oder widerlegen.