Gesellschaftsrechtliche Nebenvereinbarungen in Europa
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Als grenzüberschreitend agierender Gesellschaftsrechtler sind Sie vielfach mit schuldrechtlichen Abreden befasst, die neben der Satzung stehen bzw. diese ergänzen. Häufige Ausprägungen sind z. B. Absprachen über Vorhand- und Vorkaufsrechte, Besetzung der Organe oder Informationspflichten. Wichtige Fragen betreffen insbesondere die rechtliche Einordnung derartiger Vereinbarungen, ihre Zulässigkeit, Form- und Publizitätserfordernisse, Durchsetzbarkeit und Laufzeit. Schon aus haftungsrechtlicher Sicht ist es für Praktiker wichtig, bei Mandaten mit Auslandsbezug das ausländische Recht zu kennen und zu durchschauen. In diesem Band, der Ihnen einen hilfreichen Einstieg in die Beratung bei Fällen mit Auslandsberührung bietet, erläutern Experten die Thematik - ausgehend von der kollisionsrechtlichen Anknüpfung zur Bestimmung des anwendbaren Rechts - in Form von Berichten zum materiellen Recht einer Vielzahl europäischer Staaten. Der Band umfasst folgende Länderberichte: Bulgarien, Deutschland, England, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz, Slowakei, Tschechien.