Heimrecht für Baden-Württemberg
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Das Heimrecht ist im Zuge der Förderalismusreform Angelegenheit der Bundesländer geworden. Mit dem Landesheimgesetz übt Baden-Württemberg damit seine heimrechtliche Gesetzgebungskompetenz aus. Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt auf Bundesebene die heimvertraglichen Vorschriften und stärkt damit den Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen. Wer sich mit Heimrecht befasst, muss zukünftig Bundes- und Landesrecht gleichermaßen kennen und anwenden. Der Kommentar zum Landesheimgesetz und WBVG bietet alle wichtigen Informationen gut verständlich für die Praxis: Erläuterung des neu gestalteten Landesheimgesetzes Erläuterung der aktuellen Entwicklungen zum Heimvertragsrecht auf Bundesebene (WBVG) Ergänzende Vorschriften zur Landesheimbauverordnung und Landesheimmitwirkungsverordnung