Kooperationsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand
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Kooperationsvereinbarungen zwischen Sicherheitsunternehmen und der öffentlichen Hand sind grundsätzlich als ein geeignetes Instrument anerkannt, um den immens gewachsenen Anforderungen im Bereich der Sicherheit zu begegnen. Im September 2011 jährte sich der Anschlag auf das World Trade Center in New York zum zehnten Mal. Weltweit hat es die Menschen betroffen gemacht, was am 11. September 2001 in den USA passierte. Die Luftfahrt, eines der Symbole der Freizügigkeit in unserer modernen Welt, wurde von den damaligen Tätern ganz bewusst für ihren Terroranschlag missbraucht. Sicherheitskonzepte wurden in der Folge geprüft und ggf. überarbeitet, neue Techniken entwickelt und eingeführt, Sicherheitsphilosophien wurden überdacht und unzählige Einzelmaßnahmen getroffen, um die Sicherheit insbesondere im Bereich der Luftfahrt zu verbessern und Vertrauen wiederzugewinnen. Schnell ist die Luftfahrt in ihren beiden Ausprägungen Passagier- und Frachtverkehr wieder zu einem Wachstumsmarkt geworden. Gerade in diesem sensiblen Bereich pflegt die öffentliche Hand, hier in Gestalt der Bundespolizei, eine weit reichende Kooperation mit dem Sicherheitsgewerbe. Dieser Tagungsband zu einem Experten-Workshop des Forschungsinstituts für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (FORSI) im Dezember 2010 gibt dem Leser einen Überblick über Entwicklungen im Bereich der Kooperation zwischen öffentlicher Hand und Sicherheitsgewerbe.