Der Sicherstellungsauftrag der kassenärztlichen Vereinigungen
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Zur Förderung des Wettbewerbs in der vertragsärztlichen Versorgung der GKV hat der Gesetzgeber den Abschluss von Selektivverträgen ermöglicht. Zuvor besaßen die Kassenärztlichen Vereinigungen ein „Sicherstellungsmonopol“. Mit der Einführung von Selektivverträgen ist die vertragsärztliche Versorgung sowohl normativ als auch faktisch in ein mehrdimensionales Strukturgebilde aus kollektivvertraglicher Regelversorgung und selektivvertraglichen Versorgungsstrukturen mutiert. Der sich insoweit aufdrängenden Frage nach den Auswirkungen auf den bislang monopolistischen Sicherstellungsauftrag ist der Gesetzgeber weitgehend ausgewichen. Die Untersuchung liefert eine historisch und staatsrechtlich fundierte Bestandsaufnahme des Status quo der vertragsärztlichen Sicherstellungsarchitektur unter Berücksichtigung der Auswirkungen, die durch die selektivvertraglichen Versorgungsstrukturen entstanden sind. Abschließend werden rechtliche Maßstäbe für künftige Reformdiskussionen entwickelt. Die Arbeit berücksichtigt die Änderungen durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz und richtet sich gleichermaßen an Politik, Wissenschaft und Praxis.