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Die culpa in contrahendo gilt als eine der bedeutendsten juristischen Entdeckungen und symbolisiert die Kreativität der deutschen Zivilrechtswissenschaft. Vor 150 Jahren von Rudolf v. Jhering eingeführt, hat sie sich von einer bloßen Idee zu einem komplexen Rechtsinstitut entwickelt, dessen praktische Anwendungsbereiche stetig wachsen. Dennoch besteht ein deutlicher Graben zwischen der praktischen Anwendung und einer fundierten wissenschaftlichen Begründung. Eine klare dogmatische Eingrenzung dieser „dritten Haftungsspur“ zwischen Vertrag und Delikt ist bislang nicht gelungen, trotz der gesetzlichen Anerkennung der „vorvertraglichen Haftung“ in Deutschland seit der Schuldrechtsreform 2002. Aufgrund ihrer theoretischen Unschärfe wird die culpa in contrahendo von manchen als weniger Ausdruck juristischer Wissenschaftlichkeit, sondern eher als „wandelnder Irrwisch“ und Zeichen einer diffusen Billigkeitsjurisprudenz angesehen. Der erste Teil dieser zweibändigen Studie bietet eine umfassende Bestandsaufnahme dieses wichtigen Haftungsinstituts. Der methodologische Ansatz, der rechtshistorische, -philosophische, -vergleichende, -ökonomische und rechtsdogmatische Perspektiven integriert, ermöglicht es, die prägenden geistigen Kräfte hinter den dogmatischen Haftungskonstruktionen sowie die Transformationen und Kontinuitäten im Zivilrechtsdenken seit der Römischen Antike zu beleuchten.
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Culpa in Contrahendo, Jörg Benedict
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- 2018
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