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Abgabenrecht in der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

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Öffentlich-rechtliche Abgaben sind streitgeneigte Angelegenheiten. Dabei sind die den Finanzgerichten zugewiesenen Fälle (§ 33 FGO) von den hier behandelten Streitigkeiten über kommunale Abgaben zu unterscheiden. Letztere unterstehen der Zuständigkeit der allgemeinen Verwaltungsgerichte. Den Autoren gelingt eine transparente Darstellung der einzelnen kommunalen Abgaben, ihrer rechtlichen Voraussetzungen und der möglichen Rechtsbehelfe, ob im Fall der Gewerbesteuer oder eines Erschließungs- bzw. Ausbaubeitrags. Ein eigener Abschnitt ist den Rundfunkgebühren gewidmet.

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