Die Rechtswirkungen der Leitlinien und Empfehlungen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
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Welche Wirkung haben die Verlautbarungen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf die unterschiedlichen Akteure an den Finanzmärkten und die nationalen Finanzmarktaufsichtsbehörden? Kann ein Abweichen von den Verlautbarungen eine Haftung gegenüber Dritten begründen oder Sanktionen der Aufsichtsbehörden nach sich ziehen? Die ESMA wurde als Rechtsnachfolgerin des Committee of European Securities Regulators (CESR) mit Wirkung zum 1.1.2011 eingerichtet. Die Behörde ist unter anderem dazu befugt, formal unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen zu veröffentlichen bzw. auszusprechen. Den Verlautbarungen des CESR wurde nach bislang überwiegender Meinung keine rechtliche Wirkkraft bescheinigt. In der Konsequenz waren sie haftungsrechtlich unbeachtlich. Der Autor zeigt auf, dass nunmehr den Verlautbarungen der ESMA trotz formaler Unverbindlichkeit im Einzelfall eine (haftungs-)rechtliche Relevanz zukommen kann. Das Werk ist damit auch von hoher praktischer Bedeutung.