Zur Geschichte der Justizverfassung in Schleswig-Holstein im 19. und 20. Jahrhundert
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Das Bild der Rechtszustände in den Herzogtümern Schleswig und Holstein war ein «außerordentlich reichhaltiges» und «fesselndes» (Otto Kähler). Die umfassenden, bisher unveröffentlicht gebliebenen Berichte des Berliner Ministerialjuristen Hermann Krüger von 1867 erschließen die vielfältige, oft bis auf das Mittelalter zurückgehende Justizverfassung der Herzogtümer am Vorabend ihres Übergangs an Preußen. Die Listen der neu ernannten Juristen zeigen, dass Preußen ganz überwiegend die einheimischen Justizbeamten in seinen Dienst übernommen hat. Der Band bringt ferner einen detaillierten Überblick über die Obergerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein von 1834 bis 1972 (Oberappellationsgericht Kiel, Appellationsgericht Kiel, OLG Kiel und Schleswig-Holsteinisches OLG in Schleswig) und erinnert an den Kieler OLG-Rat Rudolf Bovensiepen, der als Rechtsreformer und Demokrat die rechtspolitischen Diskussionen zwischen 1912 und 1932 mitbestimmte. Die bisher unveröffentlichten Lageberichte des OLG-Präsidenten und des Generalstaatsanwalts aus der Kriegszeit geben ein anschauliches Bild über den OLG-Bezirk zwischen 1940 und 1944. Der Band wird abgeschlossen mit einem Beitrag über die Entwicklung des Notariats in Schleswig-Holstein, einem Bericht der britischen Besatzungsmacht über eine Gerichtsinspektion (1948) und mit einem Überblick über die Aburteilung von NS-Verbrechen durch Gerichte Schleswig-Holsteins bis 1949.