Die Rechtsnatur der Erfüllung
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Bei der Erfüllung handelt es sich um einen zentralen Tatbestand des Schuldrechts, doch ihre Rechtsnatur ist seit jeher umstritten. Gesa Kim Beckhaus verdeutlicht, dass praktische Problemfälle der Erfüllung, etwa im Minderjährigenrecht, bei Unterlassungen, Dauerschuldverhältnissen, Leistungen in Mehrpersonenverhältnissen oder der Lieferung eines melius, nur bei Zugrundelegung einer einseitig subjektiven Rechtsnatur der Erfüllung dogmatisch widerspruchsfrei zu handhaben sind. Zugleich befürwortet die Autorin eine Qualifizierung der Tilgungsbestimmung als empfangsbedürftige Willenserklärung. Außerdem zeigt sie den Einklang der von ihr entwickelten Theorie des einseitigen Erfüllungsgeschäfts mit dem bereicherungsrechtlichen Leistungsbegriff und Kriterien wie der Vertragstreue, Verkehrsschutzinteressen und der Privatautonomie des Schuldners auf.