Der Entwurf für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht
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*Erstmals* wird es möglich sein, Online-Handel an *Verbraucher und Unternehmer* gleichermaßen über ein *international einheitlich geltendes Regelwerk* zu betreiben. Bereiten Sie sich schon jetzt auf die *neue Rechtslage* vor und bestellen Sie den aktuellen Entwurfskommentar zum *Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht*, der Sie über die rechtlichen Grundlagen informiert. Stellen Sie sich schon jetzt ein auf die *neuen Bestimmungen des Europäischen Kaufrechts*: zum *Versand von Waren* und auch auf dessen speziell auf *digitale Inhalte* zugeschnittene Regeln; die damit geschaffene *neue Basis* für den *europäischen Vertrieb von Software* die *neuen Maßstäbe* für die *Gestaltung von Vertriebswebsites* und die *künftige* Entwicklung des *europäischen Verbrauchervertragsrechts*. Von diesem Kommentar *profitieren*: Rechtsanwälte, Notare, Richter, Wissenschaft und Lehre.