Gruppenbesteuerung nach dem Richtlinienvorschlag zur CCCTB
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Seit jeher wird die unzureichende Würdigung von konzernverbundenen Unternehmen im Steuerrecht kritisiert. Insbesondere das deutsche Konstrukt der ertragsteuerlichen Organschaft ist nicht geeignet, der wirtschaftlichen Einheit im Konzern steuerlich Rechnung zu tragen. Umso mehr Aufmerksamkeit erfuhr die Europäische Kommission mit der Vorstellung eines Richtlinienvorschlags (RLV) zur „Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB) bzw. „Common Consolidated Corporate Tax Base“ (CCCTB) zum 16.03.2011. Die vorliegende Arbeit widmet sich neben der inhärenten Systemausgestaltung dem Nebeneinander einer europäischen Konzernsteuerrechtsordnung und den nationalen Steuersystemen. In Bezug auf das Verhältnis der CCCTB zu den Mitgliedstaaten der EU werden der Systemeintritt und der Systemaustritt sowie – in Bezug auf das Verhältnis der CCCTB zu den Drittstaaten – die Abstimmung kollidierender Steuerrechtsordnungen intensiv analysiert. Regelungslücken des RLV in Bezug auf die Systemgrenzen werden aufgedeckt und Verbesserungsvorschläge entwickelt. Die tatsächliche Umsetzung der CCCTB im Sinne des RLV in geltendes Recht wird allerdings nicht nur von der konkreten Ausgestaltung inhaltlicher Details, sondern vor allem auch von den prognostizierten Steueraufkommenseffekten des Systems in seiner Gesamtheit abhängen, welche im Wesentlichen durch das Zusammenwirken der drei Eckpfeiler der CCCTB – Gewinnermittlung nach einheitlichen Vorschriften, Konsolidierung, formelhafte Aufteilung – determiniert werden. In diesem Zusammenhang werden Hypothesen formuliert, welche die Steueraufkommenswirkungen der CCCTB beschreiben. Die Hypothesen werden auf Grundlage empirischer Daten überprüft, sodass im Ergebnis eine belastbare Quantifizierung der zu erwartenden Steuereffekte möglich wird.