Strafbarkeit vertragswidrigen Unterlassens
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Mit seinem obiter dictum zum Compliance-Officer hat das BSR-Urteil des BGH für ein nachhaltiges Echo in der rechtswissenschaftlichen Literatur gesorgt. Die entscheidungstragenden Gründe sind im Vergleich dazu eher unbeachtet geblieben. Diese Untersuchung zeigt auf, dass sich Garantenpflichten in derartigen Mehr-Personen-Verhältnissen nicht durch eine Delegation bestehender Pflichten erklären lassen. Stattdessen wird ein alternativer Erklärungsansatz unter Rückgriff auf den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte entwickelt. Der Verfasser untersucht dazu die Anforderungen, die an eine Rechtspflicht nach § 13 Abs. 1 StGB zu stellen sind, insbesondere hinsichtlich einer Beschränkung der Pflichten auf bestimmte Handlungen. Besonderes Augenmerk richtet er darauf, ob strafrechtliche Garantenpflichten rein zivilrechtlich begründet werden können. Dazu setzt er sich intensiv mit der hieran geübten Kritik auseinander und unterzieht die sog. materiellen Garantentheorien einer kritischen Würdigung.