Der Ombudsmann als Institution des Europäischen Verwaltungsrechts
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Die aus dem skandinavischen Recht stammende Ombudsmann-Institution ist in ihrer klassischen Ausprägung als unabhängige, meist parlamentarisch angebundene Einrichtung zur Überprüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns aufgrund von Beschwerden oder aus eigener Initiative in nahezu allen europäischen Rechtsordnungen vertreten. Aufgrund der länder-, aber auch rechts- und sachgebietsübergreifenden Verbreitung des Rechtsinstituts besteht inzwischen eine Vielzahl begrifflicher, funktionaler und dogmatischer Interpretationsansätze, die einen Ombudsmann charakterisieren. Julia Haas zeigt, dass für die Profilierung des öffentlich-rechtlichen Ombudsmanns als Kernfigur des europäischen Verwaltungsrechts eine Fokussierung auf dessen Funktion der Verwaltungskontrolle erforderlich ist und entwickelt ein eigenes Modell des idealtypischen Kontroll-Ombudsmanns zur Durchsetzung des Rechts und der Grundsätze einer guten Verwaltung.