Legitimation der Errichtung des Obersten Irakischen Strafgerichtshofs (ursprünglich Irakisches Sondertribunal)
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Said Pirmurat liefert eine grundlegende, kritische Analyse der Rechtmäßigkeit des Irakischen Sondertribunals bzw. des Obersten Irakischen Strafgerichtshofs nach Völkerrecht sowie nationalem Recht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die völkerrechtliche Legitimation des dritten Golfkriegs, einschließlich der Frage, ob der Angriffskrieg der USA die Voraussetzungen des Verbrechens der Aggression erfüllte. Außerdem beschäftigt sich Pirmurat mit der Rechtmäßigkeit der Todesstrafe im Allgemeinen und in Bezug auf Saddam Hussein im Besonderen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der dritte Golfkrieg nach Völkerrecht nicht rechtmäßig war. Auch für das Irakische Sondertribunal gab es weder nach Völkerrecht noch nach irakischem Recht eine Legimitation. Weiterhin stellte die Verhängung der Todesstrafe gegen Saddam Hussein einen Verstoß gegen das lex mitior-Prinzip dar.
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Legitimation der Errichtung des Obersten Irakischen Strafgerichtshofs (ursprünglich Irakisches Sondertribunal), Said Pirmurat
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2012
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- Titel
- Legitimation der Errichtung des Obersten Irakischen Strafgerichtshofs (ursprünglich Irakisches Sondertribunal)
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Said Pirmurat
- Verlag
- Duncker & Humblot
- Erscheinungsdatum
- 2012
- ISBN10
- 3428139534
- ISBN13
- 9783428139538
- Reihe
- Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Said Pirmurat liefert eine grundlegende, kritische Analyse der Rechtmäßigkeit des Irakischen Sondertribunals bzw. des Obersten Irakischen Strafgerichtshofs nach Völkerrecht sowie nationalem Recht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die völkerrechtliche Legitimation des dritten Golfkriegs, einschließlich der Frage, ob der Angriffskrieg der USA die Voraussetzungen des Verbrechens der Aggression erfüllte. Außerdem beschäftigt sich Pirmurat mit der Rechtmäßigkeit der Todesstrafe im Allgemeinen und in Bezug auf Saddam Hussein im Besonderen. Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der dritte Golfkrieg nach Völkerrecht nicht rechtmäßig war. Auch für das Irakische Sondertribunal gab es weder nach Völkerrecht noch nach irakischem Recht eine Legimitation. Weiterhin stellte die Verhängung der Todesstrafe gegen Saddam Hussein einen Verstoß gegen das lex mitior-Prinzip dar.