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Die Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) unterscheidet zwischen kreisangehörigen und kreisfreien Gemeinden, während die Begriffe „Stadt“ und „Markt“ an Bedeutung verloren haben. Dennoch verwenden kommunale Mandatsträger und Bürger diese Titel oft mit Stolz, was sich in Jubiläumsveranstaltungen zeigt, die die Vergangenheit lebendig halten. Artikel 3 der Bayerischen Gemeindeordnung sichert den Orten ihre alten Bezeichnungen. Roßtal, dessen offizielle Schreibweise 1913 festgelegt wurde, feierte nicht nur 1955 sein erstes schriftliches Erscheinen in der Sachsenchronik, sondern auch 2004 in festlichem Rahmen. Eine Feier zur Verleihung von Stadtrechten fand jedoch nie statt; 1978 wurde lediglich „650 Jahre Markt Roßtal“ in bescheidenem Rahmen gewürdigt. Dies ist bemerkenswert, da die älteste schriftliche Quelle von „urbs Horsadal“ spricht, während von einer „Stadt Roßtal“ nicht die Rede sein kann. Auch der Zeitpunkt, ab dem von einem „Markt Roßtal“ ausgegangen wird, sollte kritisch hinterfragt werden. Diese Arbeit, als Fortsetzung der Anmerkungen des Autors in 'Roßtal in alten Büchern', zielt darauf ab, diese Fragen zu klären und zudem die rechtliche Organisationsstruktur der Gemeinden im rechtsrheinischen Bayern im ersten Halbjahr des 19. Jahrhunderts zu betrachten, wo grundlegende Änderungen in verschiedenen Bereichen stattfanden und die Institutionen der gemeindlichen Entscheidungsträger mehrfach verändert wurden.
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"Stadt" Roßtal im jungen Königreich Bayern, Ulrich Grimm
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- (Hardcover)
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