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Kapitalerhaltung als Ausschüttungsschranke

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Als Kapitalerhaltung wird der Grundsatz bezeichnet, wonach - vereinfacht - bei Ausschüttungen einer Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ein bestimmtes & apos; Kapital erhalten& apos; werden muss. Damit ist ein fundamentales aktienrechtliches Thema angesprochen, denn alle modernen Rechtsordnungen beschränken Ausschüttungen. In Frage steht nicht das & apos; Ob& apos;, aber zunehmend das & apos; Wie& apos;, d. h. die Ausgestaltung solcher Schranken: Die Kapitalerhaltung - wie auch der Kapitalschutz insgesamt - wird mehr und mehr hinterfragt. Der erste Teil der Freiburger Dissertation arbeitet die konzeptionellen Grundlagen der Kapitalerhaltung auf. Nach einer rechtsökonomischen Analyse werden rechtsvergleichend die US-amerikanischen Ausschüttungsbeschränkungen untersucht. Der Hauptteil widmet sich dem geltenden Recht (unter Berücksichtigung der laufenden Gesetzesrevisionen). Er stellt die geltende Kapitalerhaltung umfassend dar, vom Verhältnis zum sog. Verbot der Einlagerückgewähr über die verschiedenen Ausschüttungsarten, bilanzielle Fragen, materielle und formelle Aspekte bis hin zu den Rechtsfolgen von Verletzungen. Ergänzend wird auf Pflichten zur Kapitalausstattung und Liquiditätserhaltung und die paulianische Anfechtung von Ausschüttungen eingegangen. Dabei kommen zahlreiche für die Praxis bedeutsame Einzelfragen zur Sprache, wie z. B. Ausschüttungen aus Agio, Zwischendividenden, Darlehen an Aktionäre und Up-Stream-Garantien. Der letzte Teil würdigt schliesslich die geltende Kapitalerhaltung kritisch und macht Reformvorschläge.

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2012

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