Informationsbeschaffung zur Glaubhaftmachung der Arrestvoraussetzungen sowie Auskunftspflichten im Arrestvollzug
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Mit einem Arrest können schuldnerische Vermögenswerte provisorisch beschlagnahmt werden. Die vorliegende Arbeit stellt detailliert die Arrestvoraussetzungen dar und analysiert insbesondere, wie der Arrestgläubiger Informationen zu deren Glaubhaftmachung beschaffen kann. Es wird auch aufgezeigt, wie der Arrestschuldner und Drittbetroffene mittels einer Schutzschrift oder Arresteinsprache ihre verfügbaren Informationen darlegen können, um sich gegen einen Arrest zu wehren. Im zweiten Teil der Arbeit werden die Auskunftspflichten des Arrestschuldners, Dritter sowie von Behörden erörtert, welche für die Informationsbeschaffung des Betreibungsamts im Arrestvollzug wichtig sind. Ein besonderer Schwerpunkt der Untersuchung wird auf die Arrestrevision von 2011 gelegt. Zudem wird rechtsvergleichend jeweils das deutsche Arrestrecht aufgezeigt.