Das Ausmaß der erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen iSd. § 130 OWiG
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Die Diskussion um die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen nach § 130 OWiG, als eine der bedeutsamsten und zugleich schwierigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts, ist durch die Compliance-Debatte ungewohnt in den Vordergrund des gegenwärtigen, rechtswissenschaftlichen Diskurses gerückt. Durch die Einführung von Compliance-Verfahren scheint das Rätsel nach dem Umfang der erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gelöst zu sein. Barbara Wilhelm geht in ihrer Abhandlung der Frage nach, ob Compliance wirklich ein Allheilmittel zur organisatorischen Bekämpfung illegalen Verhaltens in Unternehmen nach § 130 OWiG ist. Daneben werden der Deutsche Corporate Governance Kodex, das Risikomanagement iSd. § 91 Abs. 2 AktG sowie der Sarbanes-Oxley Act auf ihre Eignung zur inhaltlichen Ausgestaltung der Organisationspflichten nach § 130 OWiG überprüft. Neben dem Umfang werden sodann die Grenzen der Aufsichtspflicht aufgezeigt, indem dem Spannungsverhältnis von Aufsicht und Datenschutz einerseits, sowie Aufsicht und Arbeitsrecht andererseits, nachgegangen wird.