Korruptionsschäden, Unternehmensgeldbußen und Imageschäden
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Während die Pflichten der Organmitglieder gegenüber ihrer Gesellschaft stetig weiter ausgeleuchtet wurden, sind noch viele Fragen der kapitalgesellschaftsrechtlichen Organhaftung auf der Rechtsfolgenseite (§§ 249 ff. BGB) offen. Was hat das Organmitglied letztlich als Schadensersatz zu leisten? Erfolgt eine summenmäßige Begrenzung aufgrund der Leistungsfähigkeit? Sind Präventionsgesichtspunkte bei der Schadensschätzung (§ 287 ZPO) zu berücksichtigen? Die Untersuchung beginnt mit der Herausarbeitung der Grundlagen; d. h. dem Sinn und Zweck der Organhaftung sowie den Grundsätzen der Schadensermittlung. Hierauf aufbauend wird anhand von Praxisfällen u. a. erörtert, welche Schäden durch korruptes Verhalten entstehen und warum Unternehmensgeldbußen den Verband selbst treffen müssen. Im letzten Abschnitt wird der Imageverlust als Schadensposten erörtert und Möglichkeiten der Bezifferung aufgezeigt. Das Werk konzentriert sich damit auf Fragen der haftungsausfüllenden Kausalität und des Schadens.