Das Unmittelbarkeitsprinzip und die Folgen seiner Einschränkung in der Schweizerischen Strafprozessordnung
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Mit der Schweizerischen Strafprozessordnung hat die Diskussion um mehr oder weniger Unmittelbarkeit in der Hauptverhandlung neue Nahrung erhalten. Die Einschränkung der Unmittelbarkeit verschiebt das Herzstück des ordentlichen Strafprozesses – das Beweisverfahren – vom Haupt- ins Vorverfahren. Als Folge davon müssen die Parteirechte mitwandern. Der inquisitorische Charakter des Vorverfahrens setzt dieser Vorverlagerung notwendige Schranken. Die Arbeit untersucht die Folgen für die Auslegung der Beschuldigtenrechte und zeigt auf, dass der Anspruch an ein rechtsstaatliches und faires Verfahren Gegengewichte zur verfahrensleitenden Stellung der Staatsanwaltschaft erforderlich macht. Wo Schutzlücken bestehen bleiben, hat das Gericht diese durch eigene, unmittelbare Beweisabnahmen zu füllen.