Die Verwendung von Bioabfällen und tierischen Wirtschaftsdüngern in der Landwirtschaft
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Bioabfälle und tierische Wirtschaftsdünger verfügen über viele wertvolle und nutzbringende Eigenschaften, die ihre stoffliche Verwertung in der Landwirtschaft sinnvoll machen. In der Vergangenheit herrschte mangels klarer gesetzlicher Vorgaben jedoch große Rechtsunsicherheit darüber, ob bei dem Einsatz von Biokomposten oder tierischen Wirtschaftsdüngern in der Landwirtschaft das Abfallrecht anwendbar sei. Das - in Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG - neu geschaffene Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält erstmals klare Kriterien, anhand derer die Abfalleigenschaft von Biokomposten und tierischen Wirtschaftsdüngern festgestellt werden kann. Dazu ist neben der Kenntnis der naturwissenschaftlichen Vorgänge bei der anaeroben bzw. aeroben Behandlung von organischen Materialien ein Rückgriff auf die Vorschriften des Düngemittel- und Hygienerechts unerlässlich. Vor dem Hintergrund, ob eine Privilegierung der stofflichen Verwertung von Bioabfällen aus naturwissenschaftlicher Sicht sinnvoll wäre, wird im letzten Teil der Arbeit der rechtliche Stellenwert der neu gefassten fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes untersucht.