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Das am 26.2.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz regelt die vertraglichen Rechte der Patientinnen und Patienten sowie die Pflichten der Ärzte in acht neuen Bestimmungen zum Dienstvertragsrecht, §§ 630a bis 630h BGB. Dieser Kommentar unterstützt Ärzte, Anwälte, Richter und Verbände sowie Patientinnen und Patienten dabei, die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten zu erkennen. Bisher waren Patientenrechte durch die Rechtsprechung entwickelt worden und für viele kaum nachvollziehbar. Das neue Gesetz zielt darauf ab, diese komplexen Themen übersichtlicher zu gestalten. Patienten werden neue Informationen erhalten, um ihre Ansprüche gegenüber Ärzten besser durchsetzen zu können. Anwälte müssen das Gesetz kennen, um fundierte Beratung zu bieten. Ärzte haben erweiterte Dokumentationspflichten, deren Nichteinhaltung Beweisnachteile zur Folge haben kann. Eine passive Haltung gegenüber Patientenansprüchen ist nicht mehr ausreichend; Ärzte müssen genau wissen, welche Forderungen legitim sind und wo ihre Pflichten liegen. Lothar Jaeger, seit 25 Jahren Mitglied der Schriftenleitung der Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR), bietet mit seinem Kommentar ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle Beteiligten. Auch Patienten finden darin Unterstützung und Antworten auf ihre Fragen.
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Patientenrechtegesetz, Lothar Jaeger
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- 2013
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