Hassverbrechen und ihre Bedeutung in Gesellschaft und Statistik
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AuszugIm Jahr 2010 gab die Justizbehörde Hamburg eine Studie zum Thema „Beratungsangebot für Betroffene vorurteilsmotivierter Übergriffe in Hamburg“ in Auftrag. Die Studie wurde finanziert durch das Bundesprogramm „kompetent. Mehr Demokratie“. Als Team von drei Wissenschaftlerinnen der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg machten wir uns an die Arbeit: Carmen Gransee, Jenan Issa und ich diskutierten, wählten ein Studiendesign, diskutierten neu und begannen schließlich (.)Der gesellschaftliche Umgang mit Alltagsrassismus hat uns erschreckt. (.) Schon während der Vorarbeiten entschieden wir uns, den dem Angloamerikanischen entlehnten und dem bundesdeutschen Strafrecht nicht entsprechenden Begriff „Hassverbrechen“ durch die Formulierung „vorurteilsmotivierte Übergriffe“ zu ersetzen. Denn die Phänomenologie der Taten und deren Motive haben eine große Bandbrei-te. Durch diese begriffliche Erweiterung wird auf der einen Seite dem Vorurteil als Tatmotivation Rechnung getragen. Zum anderen wird mit dem Wort „Übergriff“ ein Terminus gewählt, der auch solche Taten mit einschließt, die nicht strafrechtlich relevant sein müssen, die Betroffenen in ihrer Integrität empfindlich treffen. Auch er-schien uns der Rekurs auf „Hass“ als zu unkonturiert und unspezifisch mit Blick auf das mögliche emotionale Spektrum und die psychischen Komponenten, die vorurteilsmotivierte Gewalthandlungen begleiten können.