Die Verfügungspflicht der Verwaltungsbehörden
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Die Verfügungspflicht der Verwaltungsbehörden setzt sich zusammen aus den Verfahrenspflichten und den Eröffnungsregeln. Die Autorin beschreibt die Entstehung der Verfügungspflicht anhand des Sozialversicherungsrechts und weist nach, dass die Legaldefinition der Verwaltungsverfügung der 1960er Jahre aus den Eröffnungsvorschriften des (älteren) besonderen Verwaltungsrechts entwickelt worden ist. Die Etablierung des materiellen Verfügungsbegriffs ist Ausdruck der Überwindung einer staatszentrierten zugunsten einer androzentrischen Ordnung des öffentlichen Rechts. Tendenzen in der Gesetzgebung, welche in neuerer Zeit zu einer Lockerung der Eröffnungsregeln geführt haben, werden kritisch gewürdigt, weil sich dadurch das Risiko, den Rechtsschutz zu & apos; verpassen& apos;, für die rechtsuchende Partei erhöht. Die Autorin plädiert für die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Schutzes der schwächeren Partei im Verwaltungsverfahren.