Die Verfassungswirklichkeit auf dem Heiligen Berge Athos und andere Schriften zum ausländischen öffentlichen Recht und dem institutionellen Europarecht
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Der vorliegende Band beinhaltet eine Reihe unveröffentlichter Aufsätze des Autoren, welche verschiedene Sachthemen des ausländischen öffentlichen Rechts wie auch des institutionellen Europarechts behandeln. Zunächst wird ein umfangreicher Einblick in die Verfassungswirklichkeit auf dem Heiligen Berge Athos gegeben, welcher von einer Übersetzung der dortigen Verfassungsordnung in die deutsche Sprache flankiert wird und insgesamt helfen soll, den naturgemäß mit dem hellenischen, orthodoxen Kirchenrecht verflochtenen Status quo dieser autonomen Republik besser verstehen zu können. Sodann wird die Verfassungsgerichtsbarkeit von El Salvador präsentiert, insbesondere so, wie sie seit den letzten drei Dekaden in jenem Staate besteht. Ein weiterer Aufsatz befasst sich mit der relativ tagesaktuellen Frage, ob eine Erweiterung der Kompetenzen des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich einer potentiellen Schlichtungszuständigkeit für Streitfragen parlamentarischer Untersuchungsausschüsse erstrebenswert ist. Im Zusammenhang der europäischen Finanz- und Wirtschaftskrise wird in einem ferneren Beitrag die Möglichkeit ausgelotet, inwieweit - auf Basis der Vorgaben des Europäischen Fiskalpaktes - in Griechenland die Einführung einer Schuldenbremse nach verschiedenen europäischen Vorbildern möglich ist. Kurz vor dem angekündigten Ende der Ära Diamandouros als Europäischem Bürgerbeauftragten wird in einem anderen Aufsatz eine Zwischenbilanz in Bezug auf die Entwicklung dieses Amtes gezogen. Der Wiener Gemeinderat ist aufgrund politischer und rechtlicher Strukturen gleichsam Landes- wie Stadtparlament. Die Ordnung zu seiner Wahl wird in einem weiteren Beitrag dargestellt und von den Resultaten bisheriger Wahlen nach dem II. Weltkrieg flankiert. Als Epimetron werden schließlich tagesaktuelle Ansätze in Griechenland hinsichtlich eines möglichen Ausbaues der dortigen Verfassungsgerichtsbarkeit vorgestellt und hierzu kritisch Stellung bezogen.