Das Recht der Netzwerkgesellschaft
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„Nach der “Gesellschaft der Individuen„ die “Gesellschaft der Organisationen„, nach der “Gesellschaft der Organisationen„ die “Gesellschaft der Netzwerke„!“ So beschreibt Karl-Heinz Ladeur schlagwortartig die Selbsttransformation der Gesellschaft in den westlichen Ländern der letzten hundertfünfzig Jahre. Der Untergang eines von monarchischer Repräsentationskraft bestimmten Staates führte auch in den kontinentaleuropäischen Rechtssystemen seit dem späten 19. Jahrhundert zu einer stärkeren Öffnung für eine Welt aus Relationen. Die überkommenen subjektphilosophischen Transzendentalfiguren und vertikalen Begründungsverhältnisse werden durch horizontale Beziehungen ergänzt und ersetzt, an denen zunächst primär Organisationen und Gruppen und heute mehr und mehr sich fortlaufend verändernde Netzwerke beteiligt sind. Auf diese gewandelte gesellschaftliche Situation muss sich das Recht einstellen. Es muss dazu die veränderte Rolle der Ungewissheit verarbeiten, die nicht länger im Sinne klassischer Rationalitätsvorstellungen durch die Gewinnung eines festen Grundes weitgehend beseitigt oder zumindest verdrängt werden kann. Gefordert ist die Anpassung des modernen Rechts an eine Netzwerklogik der relationalen Rationalität, die in unterschiedlichen Feldern - Rechtstheorie, Rechtsmethodologie, Staatstheorie, Verfassungstheorie, Verwaltungsrecht usw. - zu operationalisieren ist.