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Es gibt nicht das eine, für alle Konflikte gleichermaßen geeignete Streiterledigungsverfahren. Gerade im internationalen Bereich werden daher zunehmend so genannte Eskalationsklauseln vereinbart. Diese sehen vor, dass im Streitfall mehrere Streiterledigungsverfahren (etwa Verhandlungen, Mediationsverfahren und Schiedsverfahren) nacheinander durchzuführen sind. Erst wenn ein Verfahren gescheitert ist, darf das Verfahren der nachfolgenden Stufe eingeleitet werden. Hierdurch soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, dass für jeden Konflikttyp ein geeignetes, sprich effizientes Verfahren zur Verfügung steht. Der Verfasser behandelt alle wesentlichen Fragen, die sich bei der Vereinbarung von Eskalationsklauseln stellen. Durch Auswertung der Rechtsprechung der Schiedsgerichte und der staatlichen Gerichte sowie durch den Vergleich nationaler wie internationaler Regelwerke zeichnet er ein umfassendes Bild der rechtlichen Rahmenbedingungen mehrstufiger Streiterledigungsklauseln. Auf dieser Grundlage stellt der Verfasser praktische Erwägungen für eine gelungene Gestaltung von Eskalationsklauseln an.
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Eskalationsklauseln, Thomas Arntz
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- 2013
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