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Die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für diskriminierendes Verhalten Dritter
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Ein Kunde beschimpft einen Mitarbeiter wegen seiner Hautfarbe, ein Beschäftigter macht anzügliche Bemerkungen gegenüber einer Kollegin, die beauftragte Personalvermittlungsfirma schließt ältere Bewerber aus dem Bewerbungsverfahren aus. Es sind Fälle wie diese, die für den Arbeitgeber die Frage aufwerfen, inwieweit er für derartiges Verhalten verantwortlich ist. Ziel dieser Arbeit ist es, die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für diskriminierendes Verhalten von Dritten zu strukturieren. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich die Maßnahmepflichten des Arbeitgebers nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in die bestehende Zivilrechtsdogmatik einfügen.
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2013
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