Unionsrechtliche Vorgaben für die Beschränkungen des alpenquerenden Strassengütertransports
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Ausmasse und Konsequenzen des alpenquerenden Güterverkehrs auf der Strasse werden in der Schweiz spätestens seit der Annahme der Alpen-Initiative intensiv diskutiert. Obschon seither mit der LSVA und dem Ausbau der Schieneninfrastruktur Verlagerungsmassnahmen ergriffen wurden, ist es bislang nicht gelungen, den alpenquerenden Gütertransitverkehr massgeblich zu reduzieren. Vor diesem Hintergrund prüft die vorliegende Untersuchung, welche Grenzen dem Unionsrecht in Bezug auf weitere verkehrsbeschränkende Massnahmen, wie beispielsweise die Alpentransitbörse oder das „Toll+“-System, zu entnehmen sind. Untersucht wird dabei sowohl die Vereinbarkeit mit dem Primärrecht (namentlich der Warenverkehrsfreiheit) als auch mit dem einschlägigen Sekundärrecht (insbesondere der sogenannten Eurovignettenrichtlinie).