Zinsabzug und steuerliche Gewinnallokation
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Die Einordnung von Zinsaufwand als Abzugsposten bei der Bemessungsgrundlage ist keine Besonderheit des deutschen Steuerrechts. Vor allem international tätige Unternehmen nutzen diesen Befund und gestalten ihre Finanzierungsbeziehungen so, dass die erwirtschafteten Gewinne – als Fremdkapitalvergütungen „getarnt“ – möglichst dort anfallen, wo diese der niedrigsten Besteuerung unterliegen. Da mit dieser Praxis zugleich erhebliche Aufkommensverluste für Länder mit höheren Steuersätzen einhergehen, haben viele Staaten den Zinsabzug begrenzt. Die Untersuchung führt zunächst die rechtlichen, ökonomischen und wirtschaftspolitischen Aspekte der Problematik zusammen. Auf Basis eines Rechtsvergleichs mit Australien, Kanada, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten wird sodann ein eigener Regelungsansatz entwickelt, der nicht nur einen wirksamen Schutz der Steuerbasis gewährleisten soll, sondern auch negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität zu vermeiden sucht.