Steuerberatung und Gerechtigkeit
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Das erkenntnisleitende Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die Funktion der Steuerberatung aus einer Gerechtigkeitsperspektive zu erfassen. Die Erhebung des Forschungsstands ergab, dass der Untersuchungsfokus auf die Genese der sozial- und steuerstaatlichen Strukturen im historischen Umfeld des Deutschen Reichs zu legen war. Denn neben der Konsolidierung des deutschen Nationalstaats und der Verfolgung imperialer Ziele stellte sich als Hauptaufgabe die Lösung der Sozialen Frage. Der Forschungsverlauf orientierte sich an der Bedeutung von Sozialwissenschaft und Nationalökonomie für die Lösung der Sozialen Frage. Dazu wurden die gesellschafts-, sozial- und finanzpolitischen Beiträge von Lorenz Stein, Albert Schäffle, Gustav Schmoller und Adolph Wagner einer Tiefenanalyse unterzogen. Analog dazu erfolgte, basierend auf den Schriften der vier Protagonisten, eine Analyse des Auf- und Ausbau steuerstaatlicher Strukturen zur Erzielung der für den Sozialstaat benötigten Einnahmen. Die finanzpraktischen Folgen der von Stein, Schäffle, Schmoller und Wagner angestoßenen begleiteten Sozial- und Finanzpolitik lässt sich einerseits an Sozialgesetzgebung festmachen, die zwar unter dem Namen von Bismarck bekannt ist, aber konzeptionell von Schäffle entwickelt und von Wagner beratend begleitet wurde. Andererseits sind die Ideen und Konzepte in der großen Finanzreform von 1891 (die „Miquelsche“) wirksam geworden. Eine weitere finanzpraktische Folge war der Ausbau der Finanzverwaltung in Preußen, was zugleich Modell im Reich wurde. Als besonderes Kennzeichen stellte sich die Ausbildung eines sozialpolitischen Bewußtseins ihrer Beamten heraus, sie empfanden sich als ausführendes Organ der ordosozialen Umverteilungsphilosophie. Dieses Denken äußerte sich in einem Generalverdacht der Unterdeklarierung, der zunächst nur den höheren Einkommensschichten galt, aber allmählich auf alle Steuerbürger übertragen wurde. Damit hatte die Arbeit das Thema „Gerechtigkeit“ in finanzhistorischer Perspektive erreicht. Ohne institutionalisierte, unabhängige Steuerberatung galt für die Wirtschaftssubjekte die einseitige Gerechtigkeitsinterpretation der Finanzbehörden. Als nächste Stufe im Erkenntnisprozess wurden die Kontinuitätslinien der wichtigsten Zwischenergebnisse bis in die Gegenwart rekonstruiert und in den Kontext der Steuerberatung übertragen. Als Ergebnis trägt Steuerberatung zum einen zur Funktionsfähigkeit des Sozialstaats bei, denn die Anwendung der Steuergesetze sorgt für die Kontinuität der Steuereinnahmen des Staates; indirekt ermöglicht er damit, dass der Staat seine Aufgabe der sozialen Gerechtigkeit wahrmacht. Zum anderen und gleichzeitig steht der Steuerberater jedoch an der Seite der Mandanten als Verteidiger der individuellen Gerechtigkeit, indem er insbesondere Überinterpretationen der Steuergesetze durch die Finanzbehörden abwehrt und dadurch eine Gerechtigkeitsbalance zwischen sozialer und individueller Gerechtigkeit herstellt.