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Forensische Begutachtung bei Persönlichkeitsstörungen

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Die Begutachtung von Personen mit Persönlichkeitsstörungen stellt seit dem Ende des 19. Jahrhunderts ein Problem dar, als diese in die wissenschaftliche Psychiatrie eintraten. Dieses Werk präsentiert die Begutachtung als einen methodisch in Teilschritte zerlegbaren und überprüfbaren Prozess. Dadurch werden diagnostische Entscheidungen sowie die Beurteilungen auf erster und zweiter Ebene nachvollziehbarer, mit dem Ziel, dem Richter eine fundierte Entscheidung über verminderte Schuldfähigkeit zu ermöglichen. Zudem wird die Behandlung von Patienten mit Persönlichkeitsstörungen im Maßregelvollzug und die kriminalprognostische Beurteilung thematisiert. Die Erkenntnisse des Sachverständigen über Fähigkeitsbeeinträchtigungen und Therapieergebnisse sind in mehrfacher Hinsicht relativ und perspektivisch, erheben jedoch den Anspruch, empirisch begründbar zu sein. Letztlich geht es auch um die Bestimmung von Kompetenzgrenzen. Der umfassende juristisch-normative Kompetenzbereich des Richters im Strafverfahren wird nicht berührt, wenn der Sachverständige seinen Kompetenzbereich ausschöpft und gleichzeitig an der Grenze des methodisch geleiteten Wissens endet. Dies geschieht unabhängig von den (überhöhten) Erwartungen an ihn und dem Ausmaß, in dem normative Wertungsspielräume offen oder eingeschränkt bleiben.

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Forensische Begutachtung bei Persönlichkeitsstörungen, Steffen Lau

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2014
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