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Die Klassifizierung von Sexualstraftätern anhand ihres Tatverhaltens im Kontext der Rückfallprognose und Prävention

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Die empirisch-rechtspsychologische Untersuchung von Tatbegehungsmerkmalen im Kontext von Straftätern und ru_ckfallprognostischen Aspekten wurde lange Zeit wissenschaftlich stark vernachlässigt. Daher bestand das zentrale Ziel dieser Arbeit in der Entwicklung eines auf dem Tatverhalten von sexuellen Missbrauchs- und Gewalttätern basierenden Klassifikationsmodells, welches sowohl das spezifische Zusammenspiel einzelner Tatmerkmale darlegt als auch ru_ckfallprognostische Differenzierungen ermöglicht. Die erzielten Erkenntnisse stu_tzten sich hierbei auf ein Kooperationsprojekt zwischen dem Institut fu_r Forensische Psychiatrie der Charité Berlin und dem Landeskriminalamt Berlin („Zentralstelle SPREE“). In diesem Projekt konnten rund 1000 sexuelle Missbrauchs- und Gewalttäter hinsichtlich ihres Tatverhaltens und ihrer Ru_ckfälligkeit untersucht werden. Mittels eines innovativen Einsatzes der Latent Class Analyse wurden acht verschiedene Täterklassen identifiziert, welche sich jeweils durch ein charakteristisches Muster der Tatbegehung auszeichneten. Eine qualitative Analyse freitextlicher Tatbeschreibungen typischer Fälle der Klassen zielte dabei in Ergänzung zu den statistischen Betrachtungen auf ein vertieftes Verständnis der Handlungslogik innerhalb der Täterklassen. Die durchgefu_hrten Ru_ckfälligkeitsanalysen zeigten im Weiteren auf, dass die Täterklassifikation einen wichtigen Beitrag zu einer verbesserten Risiko- und Gefährlichkeitseinschätzung von Sexualstraftätern leistet. Insbesondere konnten auch verschiedene Arten und Schweregrade von Ru_ckfällen differenziert werden. Aufgrund der gleichzeitigen Einnahme einer verständnisorientierten als auch empirisch-statistischen Perspektive bildet die entwickelte Täterklassifikation eine wichtige empirisch fundierte Bru_cke zum klinisch-ideografischen Prognoseansatz und nimmt somit Bezug auf die von unserem Rechtssystem geforderte Beru_cksichtigung der „durch die Tat zutage getretene(n) Gefährlichkeit“. Daru_ber hinaus ergeben sich durch die Klassifikation Anknu_pfungspunkte fu_r eine gezieltere Ausrichtung von Präventionsmaßnahmen auf Täter- und Opferseite

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2013

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