Gouvernement des juges - Fluch oder Segen
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Die Rede von einer »Herrschaft der Richter« ist nicht bloß eine polemische Spitze gegen Gerichtsentscheidungen. Das mit »gouvernement des juges« umschriebene Problem ist ein strukturelles, weil das mit der Verfassungsgerichtsbarkeit verbunden ist, die Kontrolle von Gesetzen am Maßstab der Verfassung zu ihren Aufgaben zählt. Dann kommt es zu einem »Übergang des parlamentarischen Gesetzgebungs- zum verfassungsgerichtlichen Jurisdiktionsstaat« (E.-W. Böckenförde), der sich mit hilflos anmutenden Appellen an richterliche Selbstbeschränkung kaum wirksam bändigen lässt. Diese »Herrschaft der Richter« ist jedoch nicht mehr auf den Nationalstaat beschränkt. Auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sind längst zu Orten äußerst selbstbewusst ausgeübter Richtermacht geworden. Die Beiträge dieses Sammelbandes analysieren die ausgreifende Rechtsprechung der drei Gerichte und deren Folgen.