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Seit Inkrafttreten des Sozialgerichtsgesetzes am 1. Januar 1954 besteht die Sozialgerichtsbarkeit als unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen gründeten neun Sozialgerichte, die bis heute bestehen. Die Landessozialgerichte in Celle und Bremen wurden vor zwölf Jahren zum gemeinsamen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zusammengeführt. Seit den letzten Jubiläumsfeierlichkeiten vor 20 Jahren haben sich Aufgaben und Strukturen in der Sozialgerichtsbarkeit beider Länder verändert. Die Errichtung des gemeinsamen Landessozialgerichts und der Aufgabenzuwachs durch die Hartz-IV-Gesetze sind Beispiele dafür. Der Kernauftrag bleibt, mit lebensnaher Rechtsprechung den sozialen Rechtsfrieden zu wahren. Der Jubiläumsband ermöglicht einen dauerhaften Blick auf die Sozialgerichtsbarkeit in Niedersachsen und Bremen. Neben juristischen Fachbeiträgen enthält er historische Bezüge und Schilderungen der baulichen Gegebenheiten zu Beginn der Sozialgerichtsbarkeit. Institutionen, die der Gerichtsbarkeit nahestehen, kommen ebenfalls zu Wort. Beteiligte teilen persönliche Sichtweisen zur Entwicklung des gemeinsamen Landessozialgerichts in Celle und Bremen sowie zu damaligen Hoffnungen und Befürchtungen. Interviews und Erfahrungsberichte ergänzen die vielfältigen Themen und gewähren Einblicke in die Sozialgerichtsbarkeit.
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60 Jahre Sozialgerichtsbarkeit Niedersachsen und Bremen, Peter Heine
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