Gerichtsstand und anwendbares Recht
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Jeder Sachverhalt mit Auslandsberührung bringt zwangsläufig zwei Fragen mit sich: Nach welchem Recht ist der Sachverhalt zu beurteilen und welches Gericht ist im Streitfall zuständig? Diese Fragen sollten möglichst im Vorfeld eines Rechtsstreites geklärt werden. Insbesondere können Prozesse, die beim falschen Gericht eingeleitet werden oder die auf rechtlichen Überlegungen einer nicht anwendbaren Rechtsordnung fußen, zu unliebsamen Überraschungen führen und schlussendlich kostspielig sein. Das vorliegende Linde Praktikerskriptum gibt anhand zahlreicher Beispiele einen auch für juristische Laien verständlichen Überblick über Gerichtszuständigkeiten und das anwendbare Recht im Rahmen der Brüssel I und Rom I Verordnungen der EU. Daneben werden auch Aspekte der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen nach Brüssel I und nach den wesentlichen sonstigen Verfahrensverordnungen (zB europäisches Bagatellverfahren oder europäisches Mahnverfahren) behandelt.