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Grundlage für modernen Arbeitsschutz Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats. Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Pflichten der Arbeitgeber sowie Rechte und Pflichten der Beschäftigten. Arbeitsschutzverordnungen konkretisieren die Arbeitgeberpflichten z. B. in Bezug auf Arbeitsstätten, Lärm, Gefahrstoffe. Das Arbeitssicherheitsgesetz schließlich schafft die Basis für die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes, neue und geänderte Arbeitsschutzverordnungen sowie der Ausbau des technischen Regelwerks haben eine Neuauflage des Kommentars erforderlich gemacht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung erhalten alle mit dem Arbeitsschutz Befassten eine zusammenhängende Darstellung des betrieblichen Arbeitsschutzrechts. Die Schwerpunkte der Neuauflage: Erweiterte Rechte und Anforderungen an den Betriebs- bzw. Personalrat Physische und psychische Gesundheit als Herausforderung der betrieblichenPrävention Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen: Neufassung der BioStoff-Verordnung Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Einbeziehung der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (neue Arbeitsmittelsicherheitsverordnung) sowie der Arbeitsstättenverordnung unter Einbeziehung der Bildschirmarbeitsverordnung Ausbau des technischen Regelwerks zur Konkretisierung der Arbeitsschutzverordnungen für die betrieblichen Akteure Änderungen der Gefahrstoffverordnung Einfluss der Normung auf den betrieblichen Arbeitsschutz Der Autor: Prof. Dr. Ralf Pieper, Diplom-Ökonom, Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/ Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal