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Kapitalmarktwerte wie Aktien und Schuldverschreibungen werden heute meist nicht von den Anlegern selbst verwahrt, sondern durch ein mehrstufiges System von Finanzintermediären, das die Übertragung der Titel im Effektengiroverkehr ermöglicht. In Deutschland basiert dieser Effektengiroverkehr auf einer sachenrechtlichen Konstruktion, die in den 1920er Jahren von Kreditinstituten entwickelt und im Depotgesetz von 1937 verankert wurde. Diese Konstruktion steht jedoch zunehmend in der Kritik, da sie den Anforderungen an modernes Depotrecht – interne Verlässlichkeit und internationale Kompatibilität – nicht mehr genügt. Zudem wird eine Abkehr vom sachenrechtlichen Ansatz aufgrund internationaler und europäischer Harmonierungsinitiativen als notwendig erachtet. Ulrich Segna untersucht die Berechtigung dieser Kritik und die Reformbedürftigkeit des deutschen Depotrechts. Er analysiert die Charakteristika, Risiken und Regelungsprobleme der mediatisierten Wertpapierverwahrung und führt eine umfassende Bestandsaufnahme des geltenden Depotrechts durch. Zudem betrachtet er das neue schweizerische Bucheffektengesetz und die Ansätze zur Harmonisierung des Depotrechts, um verschiedene Reformoptionen zu diskutieren. Empfohlen wird die Einführung eines wertpapierfreien Bucheffektenmodells, das Anlehnungen an das schweizerische Gesetz aufweist, jedoch auch eigene Besonderheiten hat.
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Bucheffekten, Ulrich Segna
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- Erscheinungsdatum
- 2018
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