Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)
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Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Noch vor ihrem Inkrafttreten war die Erstauflage dieses Kommentars erschienen. Gedacht war er als & apos; SOS-Koffer& apos;, ausgerüstet nur mit dem Nötigsten, auf dass man sich in der neuen Ordnung rasch zurechtfinde. Er war der erste der inzwischen unzähligen ZPO-Kommentare. Ermuntert von der Praxis (Richter- und Anwaltschaft), haben sich die Autoren nun zu einer Neuauflage entschlossen. Es galt, gesicherte Erkenntnisse des Bundesgerichts sowie kantonaler Obergerichte und Handelsgerichte einzubauen und gewisse Aussagen zu präzisieren. Aber es galt auch, den beliebten Werkcharakter (Kurzkommentar) unbedingt zu erhalten. Auch die zweite Auflage bleibt daher nur eine erste Einstiegs- und Orientierungshilfe. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung bietet er nicht. Er sagt in der Regel nur, was gilt - und nicht, warum es gilt. Die Autoren sind beide in der Praxis tätig: Dominik Gasser als Partner in einer Anwaltskanzlei in Bern, Brigitte Rickli als Gerichtspräsidentin am Regionalgericht Bern-Mittelland.