Der Laienrichter - überlebtes Symbol oder Garant der Wahrheitsfindung?
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Rechtshistorisch ausgerichtet hinterfragt der Autor dieses Buches Bedeutung und Qualität laienrichterlicher Mitwirkung bei Gerichtsentscheidungen. Die Arbeit bezieht neben dem Strafgericht auch andere Teile der Gerichtsbarkeit ein, in denen ehrenamtliche Richter mitwirken. Laienrichter in autoritären Systemen stellen einen weiteren Themenschwerpunkt dar. Das Fazit des Autors lautet, dass das zentrale Anliegen des Strafprozesses, die materielle Wahrheit zu erforschen, durch die Erweiterung der Richterbank um das «volkstümliche» Element keine zusätzliche, qualitativ messbare Substanz erhält. Positive Erfahrungen mit ehrenamtlichen Richtern aus anderen Gerichtsbarkeiten sind nicht ohne weiteres auf das Schöffenamt übertragbar. Um den Fortbestand des Schöffenamts dennoch zu sichern, ist das geltende Recht sowohl hinsichtlich des Auswahlverfahrens als auch hinsichtlich der Aufgaben- und Einsatzbereiche von Schöffen reformbedürftig.
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Der Laienrichter - überlebtes Symbol oder Garant der Wahrheitsfindung?, Harald Lemke-Küch
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2014
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- Titel
- Der Laienrichter - überlebtes Symbol oder Garant der Wahrheitsfindung?
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Harald Lemke-Küch
- Verlag
- PL Acad. Research
- Erscheinungsdatum
- 2014
- ISBN10
- 363165362X
- ISBN13
- 9783631653623
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Rechtshistorisch ausgerichtet hinterfragt der Autor dieses Buches Bedeutung und Qualität laienrichterlicher Mitwirkung bei Gerichtsentscheidungen. Die Arbeit bezieht neben dem Strafgericht auch andere Teile der Gerichtsbarkeit ein, in denen ehrenamtliche Richter mitwirken. Laienrichter in autoritären Systemen stellen einen weiteren Themenschwerpunkt dar. Das Fazit des Autors lautet, dass das zentrale Anliegen des Strafprozesses, die materielle Wahrheit zu erforschen, durch die Erweiterung der Richterbank um das «volkstümliche» Element keine zusätzliche, qualitativ messbare Substanz erhält. Positive Erfahrungen mit ehrenamtlichen Richtern aus anderen Gerichtsbarkeiten sind nicht ohne weiteres auf das Schöffenamt übertragbar. Um den Fortbestand des Schöffenamts dennoch zu sichern, ist das geltende Recht sowohl hinsichtlich des Auswahlverfahrens als auch hinsichtlich der Aufgaben- und Einsatzbereiche von Schöffen reformbedürftig.