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Verfahrenskonzentration durch compulsory counterclaims in den US-amerikanischen Zivilprozessordnungen

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Verfahrenskonzentration dient der wirtschaftlichen Streitbeilegung und liegt daher im Interesse aller Beteiligten. Im US-amerikanischen Zivilprozess werden die Parteien bereits durch die dem Common Law entstammende, äußerst facettenreiche Rechtskraftlehre zu einer umfassenden Prozessführung angehalten. Darüber hinaus trifft den Beklagten kraft Gesetzes eine präklusionsbewehrte Last zur Einführung konnexer Gegenansprüche als compulsory counterclaims in das Verfahren. Gerrit Cornelius Niehoff stellt die aufgrund der Rechtskraft bestehenden Konzentrationslasten der Parteien dar und untersucht im Anschluss die an den Beklagten gerichtete Widerklagelast durch compulsory counterclaims. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor einen angemessenen Interessenausgleich zwischen den Beteiligten, der insbesondere die schutzwürdigen Interessen des Beklagten an der Dispositionsfreiheit über seine Ansprüche berücksichtigt.

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2014

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