Diskriminierungsfreier Zugang zur Eisenbahninfrastruktur in Deutschland
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Das Eisenbahnrecht in seiner heutigen Ausprägung ist ein junges Rechtsgebiet, welches erst durch die zum 1. Januar 1994 in Kraft getretene Bahnreform entstanden ist. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Öffnung des Eisenbahnsektors für Wettbewerb. Da die Errichtung eines neuen Schienennetzes parallel zu dem bereits bestehenden volkswirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann Wettbewerb in diesem Sektor nur entstehen, wenn das bestehende Eisenbahnnetz für interessierte Unternehmen geöffnet wird. Somit stellt die Regelung des Netzzugangs den Kern des neuen Eisenbahnrechts dar. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit allen Aspekten des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur auseinander, angefangen bei den Netzzugangskriterien über die Vergabe der Infrastrukturkapazität und die Festsetzung der Preise für die Infrastrukturnutzung bis hin zur Abwicklung des Eisenbahnbetriebs und den Rechtschutzmöglichkeiten. Sie richtet sich sowohl an Praktiker in Unternehmen und Behörden, die beruflich mit dem Thema Netzzugang befasst sind als auch an Wissenschaft und Politik, die sich mit der Analyse und Weiterentwicklung des Netzzugangs im Schienenverkehr befassen.