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Enthaftung des Geschäftsleiters einer Kapitalgesellschaft durch Rechtsrat

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Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sehen sich einer wachsenden Anzahl rechtlicher und regulatorischer Vorgaben gegenüber. Im Rahmen ihrer Legalitätspflicht sind sie verpflichtet, alle relevanten Rechtsvorschriften einzuhalten, was das Haftungsrisiko erhöht. Dies zeigt sich in der steigenden Zahl von Schadensersatzprozessen gegen Organmitglieder, die zunehmend externen juristischen Rat in Anspruch nehmen. Die enthaftende Wirkung ist jedoch nicht garantiert und hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Insbesondere nach der ISION-Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt sich die Frage, welche Anforderungen an den Rechtsrat gestellt werden müssen, um eine schuldhafte Pflichtverletzung des Organmitglieds zu entkräften. Die Abhandlung behandelt diese Anforderungen und bietet eine systematische Darstellung der relevanten Vorgaben sowie der unterschiedlichen Auffassungen dazu. Sie beleuchtet, wann Organmitglieder verpflichtet sind, Rechtsrat einzuholen, die Voraussetzungen für die Beauftragung, die nötige Plausibilitätskontrolle und die Grenzen des juristischen Rats. Praktiker finden hier eine schrittweise Anleitung zur Sicherstellung der enthaftenden Wirkung des Rechtsrats. Die umfassende, detaillierte und dogmatische Darstellung leistet zudem einen bedeutenden Beitrag zum wissenschaftlichen Diskurs und richtet sich an Lehrende sowie Mitglieder rechtsberatender Berufe und potenziell haftungsbedrohte O

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Enthaftung des Geschäftsleiters einer Kapitalgesellschaft durch Rechtsrat, Thomas Kreuz

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2015
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