Hexenwahn und Teufelsglauben
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Nachdem der Hexenwahn und Teufelsglauben im Hexenhammer und anderen Schriften fester Bestandteil der gesellschaftlichen Ordnung geworden war, hat es sich die Justiz nicht nehmen lassen, geeignete Methoden zur Festigung des Urteils zu erfinden und umzusetzen. Hexenproben, Teufelsmal, Wasserprobe und Hexenwaage waren üblich. Foltermethoden unterschiedlichster Art halfen dabei, die unschuldig denunzierten Menschen zu einem Geständnis zu zwingen, um den Schmerzen zu entgehen. Hexensuppe, Territion, Redebank, Folterkammer, Foltergrade und andere Quälereien wurden ausgeführt und wurden selbstverständlich. Zur Dokumentation wurden Gerichtsakten und auch Hinrichtungskarten angelegt. Es gab nichts, was es nicht geben dürfte.