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Der gerichtliche Vergleich

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Der Vergleich hat in der Schweizerischen Gerichtspraxis eine besondere Bedeutung. Dem Leitmotiv „Schlichten ist besser als Richten“ trägt das seit 1. Januar 2011 geltende Zivilprozessrecht in hohem Masse Rechnung. Damit wurde erreicht, dass ein Vergleich relativ unbürokratisch rechtskräftig und vollstreckbar wird. Trotzdem treten beim Abschluss von Vergleichen in der alltäglichen Praxis immer wieder grössere und kleinere Probleme auf. Die vorliegende Studie will zu deren Lösung beitragen. Dies gilt nicht nur für die ordentlichen Gerichte sondern auch für die Schlichtungsbehörden, die Schiedsgerichte und die Mediatoren. Erörtert werden auch die internationalen Gesichtspunkte. Eine sorgfältige Abgrenzung wird auch zwischen den aussergerichtlichen und den gerichtlichen Vergleichen vorgenommen. Dies gilt nicht zuletzt für die unterschied-lichen Anfechtungsmöglichkeiten gegen die beiden Arten von Vergleichen. Dasselbe gilt für ihre Vollstreckung. Es ist empfehlenswert, vor Vergleichung einer Zivilstreitigkeit die beiliegende Schrift zu konsultieren. Sie eignet sich für Schlichtungsbehörden, Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Treuhänder, Rechtsdienste von Banken und wirtschaftichen Unternehmungen sowie von Anwaltskandidaten und fortgeschrittenen Studenten.

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Der gerichtliche Vergleich, Karl Spühler

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Erscheinungsdatum
2015
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